Liegt ein nahestehender Mensch im Sterben oder ist gestorben, so können Sie sich an das Pfarramt wenden. Unser Pfarrer wird dann mit Ihnen Kontakt aufnehmen, um Sie zu besuchen und zu begleiten.
Ist ein Mensch gestorben, so wird in Abstimmung mit den Angehörigen, dem Pfarrer und dem Bestatter der Termin für die kirchliche Trauerfeier festgelegt. In der Regel findet die Trauerfeier in der Trauerhalle auf dem Friedhof statt.
Der Pfarrer wird den Trauergottesdienst zusammen mit den Angehörigen vorbereiten. Im Trauergottesdienst befehlen wir unseren Verstorbenen dem Frieden Gottes an und versuchen Trost in Gottes Wort zu finden.
Wenn ein Mensch beerdigt wurde, dann wird im nächsten Sonntagsgottesdienst seiner sowie der Angehörigen im Fürbittengebet gedacht.
Traditionell findet am Ewigkeitssonntag (Totensonntag), dem Sonntag vor dem 1. Advent, ein Gedenkgottesdienst für die im vergangenen Kirchenjahr verstorbenen Menschen statt. In diesem Gottesdienst werden die Namen der verstorbenen Gemeindeglieder verlesen und ihrer im Gebet gedacht.
Die Kirche erhebt keine Gebühren für den Dienst des Pfarrers.
