Sie wollen kirchlich heiraten? Gerne spricht Ihnen als Paar die Kirche den Segen Gottes zu.
Damit der Gottesdienst und das ganze Fest gelingt und in guter Erinnerung bleibt, müssen schon im voraus einige Dinge beachtet und geplant werden.
Zunächst sollten Sie den Termin der kirchlichen Hochzeit möglichst langfristig abklären. Hier genügt telefonischer Kontakt mit dem Pfarramt. Wenn Ihr Trautermin sich nähert, wird sich unser Pfarrer mit Ihnen zu zwei Traugesprächen treffen. Diese dienen der Vorbereitung des Traugottesdienstes.
Der Traugottesdienst erfolgt in der Protestantischen Landeskirche einem bestimmten Ablauf. Hierzu können Sie im Pfarramt eine Informationsbroschüre erhalten, in dem Sie auch Trausprüche und geeignete Lieder finden. Gerne können Verwandte oder Freunde z.B. eine Lesung übernehmen oder ein Gebet sprechen.
Bei der musikalischen Gestaltung sollte darauf geachtet werden, dass die Musik dem geistlichen Charakter des Traugottesdienstes gerecht wird. Die Brautleute dürfen die Kirche selbst schmücken.
Das Blumen- und Blütenstreuen in unseren Kirchen muss leider unterbleiben, da der Sandsteinfußboden durch die Blütenblätter (Blütensaft) Schaden nimmt. Es gibt auch sehr schöne künstliche Blüten, die keine Spuren hinterlassen.
Wie in jedem Gottesdienst wird auch in Ihrem Traugottesdienst am Ausgang eine Kollekte erhoben, die unter anderem dem Erhalt der Kirchen dient.
Noch ein Wort zu Hochzeiten mit einem katholischen Partner. Eine evangelisch geschlossene Ehe wird von der katholischen Kirche nur unter bestimmten Bedingungen als Ehe im Sinne des katholischen Kirchenrechts betrachtet. Der katholische Teil sollte rechtzeitig mit Partner/in zu seinem katholischen Pfarrer gehen und bei ihm den "Dispens von der Formpflicht" beantragen, falls er darauf wert legt. Das ist ein Antrag auf Anerkennung der evangelisch geschlossenen Ehe durch die katholische Kirche.
Zu guter Letzt noch ein Hinweis. Wenn ein oder beide Partner seinen bzw. ihren Hauptwohnsitz nicht in Lmabrecht oder Lindenberg hat, benötigen wir einen Entlassschein des für Sie zuständigen Wohnsitz-Pfarramtes. Auf diese Weise stellen wir sicher, dass auch Ihr Wohnsitzpfarramt von der kirchlichen Trauung bei uns unterrichtet wird.
Die kirchliche Trauung ist gebührenfrei. Organist und Kirchendiener erhalten allerdings ein Honorar, das Sie im Pfarramt erfragen können.